Schutzkonzept
Wir arbeiten derzeit noch an unserem Schutzkonzept.
Wenn ihr Fragen dazu habt, schreibt uns einfach eine Mail:
Kinder- und Jugendschutz beim BUND-Sachsen
Folgende verbindliche Regelungen gelten derzeit für die Vereinsarbeit:
- Ehrenamtliche des Landesverbandes, die im BUND Sachsen Veranstaltungen mit Minderjährigen durchführen, unterschreiben eine freiwillige Selbstverpflichtung zum respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und müssen sich an den Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt halten.
- Ehren- und Hauptamtliche, die Veranstaltungen mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen betreuen, die eine oder mehr Übernachtungen beinhalten, hinterlegen eine Kopie des Erweiterten Führungszeugnisses (spätestens alle 5 Jahre) des Bundeszentralregisters in Bonn in der Landesgeschäftsstelle. Mittels einer Bedarfsbescheinigung, ausgestellt durch den BUND Sachsen, kann sich der/die Antragsteller*in von den hierfür sonst üblichen Antragskosten befreien lassen.
- Wir achten auf die pädagogischen Qualifikationen von Personal und Honorarkräften, die mehrtägige Veranstaltungen mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen begleiten. Die Mindestanforderung ist eine abgeschlossene JuLeiCa-Ausbildung
- Auf unseren Camps und Workshops stellen wir Material für die anonyme Hilfesuche (Sorgentelefone etc.) bereit, außerdem werden Räume geschaffen in denen Sorgen, Themen aus dem Familienalltag, übergriffiges Verhalten und Ähnliches vertraulich und wertfrei angesprochen werden können
- Bei unseren Veranstaltungen mit unter 18-jährigen achten wir auf einen angemessenen Betreuungsschlüssel und kleine Gruppen (15 bis maximal 20 Teilnehmende). So haben die Betreuenden gegenseitig ein besseres Auge aufeinander und es entsteht eine vertrauensvolle Atmosphäre.
- Den Regional und Ortsgruppen wird für ihre Ehrenamtlichen ein analoges Vorgehen empfohlen.
- Für Fragen und sonstige Anliegen zum Thema Kinder- und Jugendschutz wenden sie sich bitte an unsere Jugendbildungsreferentin sarah.morwinski@bund-sachsen.de