Verbandsstruktur
Die Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUNDjugend) ist der unabhängige Jugendverband des BUND und ist eigenverantwortlich und selbstständig tätig.Mitgliedschaft – Jede*r ist Mitglied der BUNDjugend, wenn er/sie Mitglied des BUND oder eines Landesverbandes des BUND ist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Funktionsträger*nnen können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in ein entsprechendes Amt gewählt werden und dieses bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit ausüben.
Die Richtlinien der BUNDjugend
Die Richtlinien der BUNDjugend bilden die Grundlagen unserer verbandspolitischen Arbeit. In ihnen sind unsere Ziele und Aufgaben definiert und unsere organisatorischen Strukturen werden genau beschrieben. Hier sind sie öffentlich einsehbar.
Am 17.11.1985 wurden die Richtlinien auf der Bundesjugendversammlung beschlossen. Zuletzt wurden sie auf der Bundesdelegiertenkonferenz im Mai 2014 in Würzburg geändert.
Organe der BUNDjugend
Die BUNDjugend teilt sich in zwei große Organe auf: Die Bundesdelegiertenversammlung, und den Bundesvorstand. Die Sitzungen aller Organe sind öffentlich.
Bundesdelegiertenversammlung
Das höchste Organ der BUNDjugend besteht aus den gewählten Delegierten der Landesjugendorganisationen und legt die Grundzüge der Arbeit der BUNDjugend fest. Die Bundesdelegiertenversammlung beschließt Positionen, ändert die Richtlinien, wählt den Bundesvorstand und genehmigt den Haushalt. Sie tagt mindestens ein Mal jährlich.
Bundesvorstand
Der ehrenamtliche Vorstand der BUNDjugend besteht aus acht gleichberechtigten Bundesvorstandsmitgliedern. Der Bundesvorstand leitet den Jugendverband des BUND, trifft strategische Entscheidungen und vertritt die Organisation in allen Bereichen. Er kommt regelmäßig zu Sitzungen zusammen, etwa 6 mal pro Jahr.
Die Vertretung der BUNDjugend im Bundesvorstand des BUND und das Bundesvorstandsmitglied für Finanzen werden für diese Positionen von der Bundesjugendversammlung direkt gewählt. Die andere Aufgabenbereiche werden später aufgeteilt. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf zwei Jahre gewählt und handeln im Sinne der Satzung des BUND und der Richtlinien der BUNDjugend.
Weitere Arbeitsgremien der BUNDjugend
Herbstaktiventreffen – Aktiventreffen dienen dem Austausch zwischen den Ehrenamtlichen der BUNDjugend. Sie sollen regelmäßig stattfinden und werden wechselnd von den Landesverbänden ausgerichtet.
Arbeitskreise – Die Arbeitskreise der BUNDjugend dienen der inhaltlichen und praktischen Bearbeitung bestimmter Fachthemen. Die Sprecher*nnen werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises gewählt, vertreten den Arbeitskreis aber nur in der Öffentlichkeit und berichten den Organen der BUNDjugend. Die Inhalte und Positionen werden immer gemeinschaftlich erarbeitet.